Die Landesstudierendenvertretungen aus Bayern, Thüringen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und die bundesweite Studierendenvertretung fordern Entlastungen für Studierende und stellen verschiedene Unterstützungskonzepte vor.
Mit Beschluss des dritten Entlastungspakets des Bundes werden erstmalig auch Studierende als eigene Bevölkerungsgruppe erwähnt. Diese sollen einmalig 200€ als Unterstützung gegen die Auswirkungen von Inflation und Energiepreissteigerung erhalten. Wir als Landesstudierendenvertretungen aus Bayern, Thüringen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und der bundesweiten Studierendenvertretung begrüßen die Maßnahme, halten diese unter Anbetracht der aktuellen Situation jedoch nicht für ausreichend. Auch sind viele Fragen zur Umsetzung auch nach einem Monat ungeklärt.
In der gestrigen Plenarsitzung hat der Thüringer Landtag das “Zweite Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (2. ThürCorPanG)” (sog. Mantelgesetz) verabschiedet. Teil des Gesetzes ist das “Thüringer Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Hochschulbereich (ThürCorHG)”, welches endlich auch eine Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit vorsieht. Die wichtigsten Inhalte im Überblick:
Konferenz Thüringer Studierendenschaften fordert Schnelltests vor jeder Präsenzklausur
Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wurden in Thüringen kürzlich um eine weitere Woche verlängert. Das oberste Gebot lautet seit Monaten: Kontakte soweit es geht einschränken und Begegnungen auf das absolut Nötigste reduzieren. Anders sehen das einige Hochschulen und das Landesprüfungsamt in Bezug auf die gerade begonnenen Prüfungen, unter anderem zum Staatsexamen. Die Konferenz Thüringer Studierendenschaften (KTS) fordert deshalb, die Anzahl der geplanten Präsenzprüfungen weiter zu reduzieren und dort, wo keine andere Form vorstellbar ist, die Schutzmaßnahmen zu erhöhen, vor allem durch Schnelltests für alle Beteiligten vor Beginn der jeweiligen Prüfung.
Ministerium verweigert pauschale landesweite Lösung für die Thüringer Hochschulen
Als einziges Bundesland verweigert Thüringen die Verlängerung der Regelstudienzeit aufgrund der Corona-Pandemie. Obwohl viele verpflichtende Studienmodule ausfallen und die Arbeitslast in der Online-Lehre stark erhöht ist, erhalten Studierende keine pauschale Möglichkeit, den zusätzlichen Zeitaufwand durch ein längeres Regelstudium auszugleichen. Deshalb fordert die Konferenz Thüringer Studierendenschaften (KTS) eine Verlängerung der Regelstudienzeit auch für Thüringer Studierende. Die Corona-Pandemie hat massive Auswirkungen auf das universitäre Lernen: Trotz Umstellung auf Online-Lehre, fielen im letzten Sommersemester und in diesem Wintersemester viele Grundlagenkurse, wie chemische und physikalische Laborpraktika, medizinische und psychologische Übungen, Sportkurse sowie geografische Exkursionen und Berufspraktika aus. Das fehlende Lehrangebot macht ein Studium in der vorgesehenen Zeit in vielen Fachbereichen unmöglich. Auch wenn Lehrveranstaltungen stattfinden, ist das Arbeitspensum durch das selbstständige Erarbeiten der Lerninhalte stark gestiegen. Zusätzliche Anforderungen und die heterogene Lehrqualität stellen viele neue Ansprüche an die Studierenden – hinzu kommen pandemiebedingte Stressoren, wie sich verschlechternde Berufsaussichten, fehlende soziale Kontakte und finanzielle Sorgen. „All diese Faktoren stehen einem erfolgreichen Studium in der bisherigen Regelstudienzeit entgegen“, betont Martin Schmidt, Sprecher der KTS. Die Verlängerung der Regelstudienzeit wirkt sich außerdem auf die Studienfinanzierung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) und durch Stipendiengeber aus. Eine pauschal verlängerte Regelstudienzeit verringert den Verwaltungsaufwand für Studierende und Ämter, insbesondere jetzt, da eine große Antragswelle durch diejenigen, deren Bewilligungszeitraum Ende März abläuft, zu erwarten ist. Dass eine Verlängerung der Regelstudienzeit möglich und nötig ist, zeigt der Rest Deutschlands: Nach einer Recherche des fzs e.V. (freier zusammenschluss von student*innenschaften) haben alle übrigen Bundesländer eine Verlängerung der Regelstudienzeit auf Landesebene verabschiedet oder planen dies. Das Thüringer Wissenschaftsministerium (TMWWDG) verweist stattdessen seit Monaten auf individuelle Regelungen der Thüringer Hochschulen. Diese sind jedoch nicht flächendeckend umgesetzt. An Hochschulen mit derartigen Regelungen liegt zudem die Beweislast bei den Studierenden und nur im Einzelfall wird eine Regelstudienzeitverlängerung anerkannt. Hannah Schneider, Sprecherin der KTS, kritisiert: „Wie soll man erhöhte Arbeitsbelastung oder Stress dezidiert nachweisen? Gerade diese Aspekte werden von den Hochschulen und der Politik wenig beachtet.“ Die KTS beruft sich auf den Entwurf zum zweiten Corona-Mantelgesetz, wonach „aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen für alle Studierenden Verzögerungen im Studienverlauf des Sommersemesters 2020 und Wintersemesters 2020/21 eintreten“. Scania Sofie Steger, Senatorin der Friedrich-Schiller-Universität Jena, resümiert: „Das Bewusstsein für die Problematik ist da, es fehlt die entschlossene Umsetzung.“