Unsere Aufgaben

Die KTS nimmt derzeit nur die in § 82 Thüringer Hochschulgesetz geregelten Aufgaben wahr. Da es in § 82 ThürHG wörtlich heißt: „Näheres zu ihren Aufgaben, ihrer Zusammensetzung sowie ihrer Vertretung nach außen kann sie [die KTS] durch ein Regelwerk festlegen“, hat das Regelwerk der KTS weitere Aufgaben aufgenommen. Diese orientieren sich stark an § 80 ThürHG (Aufgaben der Studierendenschaft). In diesem Sinne nimmt sie Stellung zu hochschulpolitischen Themen in Thüringen und Deutschland, wählt die studentischen Mitglieder in den Verwaltungsrat des Studierendenwerkes, beteiligt sich intensiv an den Verhandlungen zum Semesterticket, vernetzt sich und die Studierendenschaften in Thüringen mit den anderen Studierendenvertretungen in Deutschland.