Die Konferenz Thüringer Studierendenschaften ist nach Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe a der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union verpflichtet, eine*n Datenschutzbauftragte*n zu benennen.
Die KTS wählt ihre*n Datenschutzbeauftrage*n demnächst.