Die KTS

Die rechtliche Grundlage der KTS ist das Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG). Dort heißt es in §82:

“Konferenz Thüringer Studierendenschaften
Die aus den Studierendenschaften der Hochschulen gebildete Konferenz Thüringer Studierendenschaften vertritt die Belange der Studierenden gegenüber dem Ministerium und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu Regelungen, die die Studierenden betreffen. Näheres zu ihren Aufgaben, ihrer Zusammensetzung sowie ihrer Vertretung nach außen kann sie durch ein Regelwerk festlegen, welches der Zustimmung einer Mehrheit von zwei Dritteln der zentralen Organe der Studierendenschaften bedarf.”

Unter diesem Menüpunkt wird die Struktur der Konferenz Thüringer Studierendenschaften (KTS) beschrieben.